. Frau Simone Lorenz
Bürgerwiese 22
01069 Dresden

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Mail: antrag@urlauberdorf-wieck.de
Antrags-Formular zum ausdrucken öffnen Ich beantrage einen Urlaubsplatz verbindlich zu den Bedingungen der aktuellen Nutzungsordnung in dem Belegungszeitraum:
Stand: 25.03.2024

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. * Vom 25. Mai bis zum 2. Juni 2024 ist die gesamte Anlage bereits vermietet.
. 1  2   Vor-Saison   Belegungszeiträume  
. 3  4  5  6   Haupt-Saison   Belegungszeiträume  
. 7  8   Nach-Saison   Belegungszeiträume  
. vom   bis zum     für Gesamt-Anzahl von  
. in einem Bungalow . . . . . . . . [ Belegung mit maximal 8 bzw. 4 Personen möglich! siehe auch Punkt (3) ]
. mit einer Tagesmiete von     35,00 €     17,50 €   (ganzjährige Saison)
. für einen.   .ganzen   .halben* Bungalow
. * Die Bitte um die Belegung eines halben Bungalows kann nur bei Vermietung an bis zu zwei Personen
.oder vollständiger Auslastung der Anlage berücksichtigt werden.
. dem Bodenzimmer . . . . [ Belegung mit max. 2 Erwachsenen und 2 Kindern möglich! siehe auch Punkt (8) ]
. mit einer Tagesmiete von     25,00 €       (ganzjährige Saison)
. oder im Boot . . . . [ Belegung mit max. 2 Erwachsenen möglich! siehe auch Punkt (9) ]
. mit einer Tagesmiete von     10,00 €       (ganzjährige Saison)
. Das Boot zusätzlich zum Bungalow / Bodenzimmer anmieten (10,- € täglich)  
. Linie
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Von der Kurtaxe befreit:.....
  Lesen Sie hierzu bitte unter Punkt (13) der nach-
folgend vorgestellten Nutzungsordnung. Bitte be-
achten Sie, daß schon eine leichte Abgaben-
verkürzung zu Geldbußen bis zu 5.000,00 Euro
führen kann.
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Kurtaxe für Kinder zahlen:...
 
. Bitte lesen Sie unbedingt auch Punkt Punkt (20).
. Die Gewährung der Bitte, Hunde mitzubringen, ist nicht selbstverständlich. Bitte rufen Sie uns an
und lesen hierzu bitte auch den Punkt (21).
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Die Anreise erfolgt:............
  Für Ihren Parkplatz ist selbstverständlich gesorgt. .
. Um    Bettwäsche wird gebeten. Pro Bettwäsche werden 6,00 € Reinigungsgebühr erhoben.
. Linie
. Rechnungsnehmer (1) 
. Nachname Vorname Geburtstag   Telefon.
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. Straße / Haus-Nr. Wohnort Postleitzahl   Übernachtungen.
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. Bundesland Staatsangehörigkeit Anzahl der mitreisenden Kinder
. * Unbedingt Beachten >>>  
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.            
. Vorname der Kinder:
.   1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind 5. Kind
. Alter der Kinder:
. Linie
. mitreisender Ehe-Partner / Lebensgefährte (1)
. Nachname Vorname Geburtstag    
.    
. Bundesland Staatsangehörigkeit  
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. Linie
. Zweit-Person / Zweit-Familie (2)
. Nachname Vorname Geburtstag   Telefon.
.  
. Straße / Haus-Nr. Wohnort Postleitzahl   Übernachtungen.
.  
. Bundesland Staatsangehörigkeit Anzahl der mitreisenden Kinder
. * Unbedingt Beachten >>>  
.
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.            
. Vorname der Kinder:
.   1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind 5. Kind
. Alter der Kinder:
. Linie
. mitreisender Ehe-Partner / Lebensgefährte (2)
. Nachname Vorname Geburtstag    
.    
. Bundesland Staatsangehörigkeit  
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. Linie
. Ihre E-Mail-Adresse lautet:  
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. Auszug aus der Nutzungsordnung der

(3) [Urlaubsplätze gesellschaftsfremder Interessenten können erst nach dem 1. März bestätigt werden.]
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(4) Die Termin- und Raumplanung obliegt dem Urlaubsplatzdisponenten der Gesellschaft. Alle privaten Bemühungen sind mit diesem abzustimmen und werden erst bei dessen Zustimmung verbindlich.
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(5) Für die Anlage gilt eine Mieterobergrenze von 32 Urlaubern. Über die Einhaltung der Belastbarkeitsgrenze wacht die Urlaubsplatzdisponentin im Zusammenspiel mit den Belegungsverantwortlichen. Alle in den gestellten und beglichenen Rechnungen angegebenen Personen gehen in die Zählung ein. Alle weiteren Personen müssen nachgemeldet werden und können nur anreisen, wenn die Belastungsgrenze dadurch nicht überschritten wird, also eine verbindliche Bestätigung erfolgt.
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(6) Der Mietpreis beträgt im gesamten Vermietungszeitraum 35,- € für einen ganzen Bungalow und 17,50 € für einen halben Bungalow.
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(7) Die Belegung eines halben Bungalows über 4 Personen und eines ganzen Bungalows über 8 Personen ist unzulässig. Die Gesellschaft kann halbe Bungalows nur an bis zu zwei Personen vermieten. Ab drei Personen kann dem Wunsch, einen halben Bungalow zu mieten, nur dann nachgekommen werden, wenn die Anlage ausgebucht ist und weitere Interessenten bereit sind, einen halben Bungalow zu beziehen. Der Mieter muss hier solange mit der vollen Miete rechnen, bis die Gesellschaft einen Mitmieter gefunden hat. Bei Nachbelegung eines halben Bungalows nach Rechnungslegung ist für die dritte Person eine zusätzliche Miete von 8 € pro Übernachtung zu zahlen. Wird eine vierte Person in einem halben Bungalow aufgenommen, wird insgesamt die komplette Miete für einen ganzen Bungalow pro Übernachtung fällig. [...]
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(8) Der Mietpreis für das Bodenzimmer beträgt im gesamten Vermietungszeitraum 25,- €. Das Bodenzimmer hat zwei Bettstellen und zwei über eine Leiter erreichbare enge Schlafplätze im Spitzboden, die einem Erwachsenen oder zwei kleinen Kindern genügen. Die Belegung muss diesen Gegebenheiten Rechnung tragen.
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(9) Der Mietpreis für das Boot beträgt 10,- € unabhängig davon, ob eine oder zwei Personen im Boot schlafen. Die Gäste im Boot teilen sich die Kleinküche mit den Gästen aus dem Bodenzimmer.
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(10) Bei weniger als drei Übernachtungen wird ein Zuschlag von 30 % der Grundmiete erhoben.
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(11) Zur Grundmiete für Boot, Bodenzimmer und Bungalow zahlt jeder Urlauber eine Betriebskosten- pauschale, Kinder bis zum 16. Geburtstag 1,25 € pro Übernachtung, Erwachsene 2,50 € pro
Urlaubstag (An- und Abreisetage werden wie auch bei der Kurabgabe voll berechnet). Siehe unbedingt Punkt (20)!
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(12) Bettwäsche und Strandlaken können vor Ort für einen Unkostenbeitrag von 6 € bzw. 2 € gemietet werden.
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(13) Die Kurtaxe wird von der Gesellschaft kassiert und ist Bestandteil des Nutzungsvertrages.
[Die Kurtaxe beträgt pro Person und Urlaubstag 2,50 €. Kinder ab Vollendung des 3. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zahlen die Hälfte. Kurtaxe wird nicht erhoben von Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres mit Altersnachweis und von Schwerstbehinderten und deren Begleitpersonen, wobei das Merkzeichen B für ständige Begleitung im Ausweis dokumentiert sein muss. Gästekarteninhaber erhalten ihr persönliches Plus an Leistungen, die im Gästekarten-Flyer und unter gaestekarte-fdz.de aufgeführt sind. ] zurück zur Eingabe
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(14) Die gemieteten Unterkünfte können am Anreisetag ab 14:00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag müssen sie bis 10:00 Uhr verlassen werden.
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(15) Wer weniger als vier Wochen vor Urlaubsbeginn vom Vertrag zurücktritt, zahlt eine Stornogebühr von 10%, wer weniger als zwei Wochen vor Urlaubsbeginn zurücktritt, von 20% der Gesamt- kosten.
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(16) Verträge über Urlaubsplätze, die nicht fristgemäß bezahlt werden, verlieren ihre Verbindlichkeit. Die Gesellschaft kann über die Plätze verfügen, ohne dass ihre Ansprüche gegen den Zahlungssäumigen erlöschen. Die Bezahlung [spontan vergebener Urlaubsplätze] erfolgt möglichst vor Urlaubsantritt, spätestens aber 14 Tage nach dem Urlaubsende.
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(17) [... Der Belegungsverantwortliche ist neben der Termin- und Raumplanung vor Ort und der Bezahlung der Kurtaxe der Spontanmieter für die Einhaltung der Ordnung zuständig und erhält entsprechende Befugnisse durch die Hausordnung.
In der Zeit zwischen 22:00 und 8:00 Uhr sind bei allen Betätigungen im Freien die Schlaf- und Ruhebedürfnisse der Urlauber und Anwohner zu berücksichtigen.]
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(19) Jeder Urlauber hat Anspruch, die gemeinschaftlichen Anlagen, Einrichtungen, Einrichtungs- gegenstände und Räume der Gesellschaft nach den Regeln der Hausordnung zu nutzen.
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(20) (20) In der Anlage gilt das Prinzip der Selbstreinigung. Die Unterkünfte werden bei Ankunft selbst gereinigt und sind bei Abreise besenrein und frei von Müll und Schmutzwäsche zu verlassen. Die Höhe der Betriebskosten ist für das Arbeitspensum ausschlaggebend, das für die Reinigung der Gemeinschaftsräume absolviert werden muss: 20 € Betriebskosten entsprechen einer Arbeitsstunde. Die Zeit wird auf der Rechnung vermerkt. Die geleisteten Stunden müssen mit Namen und Rechnungsnummer in die aushängenden Reinigungspläne eingetragen werden.
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(21) [...] Der Gebrauch von Laufleinen ist zulässig. Der Zutritt zu gemeinschaftlich genutzten Räumen ist Hunden prinzipiell untersagt. Verunreinigungen durch Hunde sind selbstverständlich von den Hundehaltern zu beseitigen. Unabhängig von der konkreten Verursachung sind die Hundehalter für die Beseitigung der Verunreinigungen a l l e r Hunde zuständig. Für Kampfhunde gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Wenn Sie einen Hund mitnehmen möchten, rufen Sie uns bitte an unter +49 (351) 48 21 191.
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(22) Bauliche Aktivitäten im Urlauberdorf sind so zu gestalten, daß sich alle Urlauber dennoch erholen können.
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(23) Das Anschauen von Filmen im Hauptgebäude ist nur bei Zustimmung a l l e r Urlauber möglich.
 
* Wir möchten freundlich darauf hinweisen, dass nur vollständig ausgefüllte Urlaubsplatzanträge bearbeitet werden können. Bitte tragen Sie unbedingt Namen und Alter der mitreisenden Kinder ein.